In der 12. Änderung der Diözesanen Anweisung, die auf der Grundlage des Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung (11. BayIfSMV) beruht, müssen wir alle Gottesdienstbesucher darauf hinweisen, dass das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht ist. Jede andere Mund- und Nasenbedeckung ist nicht mehr zulässig.