Die bayerische Staatsregierung hat zum 3. April 2022 alle für die Feier öffentlicher Gottesdienste relevanten Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion aufgehoben. Es gibt seitens des Staates nur noch allgemeine Empfehlungen zum Infektionsschutz.

Alle bisher in den diözesanen Anweisungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste festgelegten Beschränkungen fallen deshalb weg. An deren Stelle treten folgende Empfehlungen, um angesichts des Infektionsschutzgeschehens auch weiterhin verantwortlich zu handeln und insbesondere Rücksicht auf Risikogruppen zu nehmen:

 

Masken

Bei Gottesdiensten im Innenraum ist das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. Dies gilt besonders für den Gemeindegesang. Nimmt nur eine kleinere Zahl an Gläubigen am Gottesdienst teil und werden große Abstände (mehr als 1,5 Meter) gewahrt, kann von dieser Empfehlung abgesehen werden.

 

Höchstteilnehmerzahl

Es wird keine Höchstteilnehmerzahl festgelegt. Die Markierung von Sitzplätzen und die Sperrung von Bänken entfallen. Anmeldeverfahren mit Blick auf die Corona-Pandemie haben keine Rechtsgrundlage mehr und entfallen daher.

 

Teilnehmerkreis

An Corona erkrankte oder positiv getestete Personen können nicht an Gottesdiensten teilnehmen.

 

Friedensgruß

Der Friedensgruß durch Handreichung oder Umarmung unterbleibt.

 

Die bayerischen Generalvikare appellieren an alle Zelebranten, Leiterinnen und Leiter von Wort-Gottes-Feiern, weitere Mitwirkende in der Liturgie und alle Verantwortlichen in den Kirchenverwaltungen, diese bayernweiten Empfehlungen vor Ort umzusetzen und keine Sonderregelungen zu erlassen. Alle Gläubigen sollen auf der Basis dieser Empfehlungen in allen Kirchen den gleichen Zugang zu den Gottesdiensten haben.

 

Regensburg, 31. März 2022

Für die Diözese Regensburg

 

Msgr. Dr. Roland Batz

Generalvikar