Aufgaben

Der Pfarrgemeinderat

PGR

Unser Pfarrgemeinderat ist das „Leitungs- und Beratungsgremium“ der Pfarrei. Durch eine demokratische Wahl überträgt die Pfarrgemeinde den Mitgliedern des Pfarrgemeinderats das Mandat, Mitverantwortung in der Pfarrei zu übernehmen.

Um es in den Worten des II. Vatikanischen Konzils zu sagen:
Der Pfarrgemeinderat ist das anerkannte Organ zur Koordinierung des Laienapostolats. Im Pfarrgemeinderat ist der Gedanke vom gemeinsamen Priestertum verankert. Das heißt: Die Pfarrgemeinderatsmitglieder machen die Mitverantwortung aller Gläubigen zum Aufbau einer modernen Pfarrei sichtbar. Sie haben ein Mandat der gesamten Gemeinde; sie sind nicht Vertreterinnen und Vertreter einzelner Interessensgruppen, sondern tragen gemeinsam mit Pfarrer Hofmann in der Vielfalt die Verantwortung für die Einheit. Gerade in Zeiten von Corona ist es eine große Herausforderung.

Einige der Aufgaben vom Pfarrgemeinderat sind:

  1. Aktuelle Fragen gemeinsam mit dem H. H. Pfarrer klären
  2. Postives Zusammenwirken mit der Kirchenverwaltung
  3. Kirchliche Projekte umsetzen, beraten und vernetzen
  4. Mitwirkung und Mitverantwortung in der gesamten Gemeinde wecken;
  5. Miteinander und Aktivitäten fördern;
  6. gesellschaftspolitische Entscheidungen beobachten
  7. ökumenische Zusammenarbeit suchen und ausbauen;
  8. die Pfarrgemeinde in der Öffentlichkeit vertreten und ihre Interessen wahrnehmen.